Am Strand
Im Département Finistère sind nach einem Erlass der Präfektur Hunde vom 1. Juni bis zum 30. Septemberan den Stränden verboten. In Bénodet verbietet ein Gemeindeerlass die Anwesenheit von Hunde an den Stränden der Gemeinde das ganze Jahr über, außer vom 31. Oktober bis zum 1. Mai an den Stränden Le Coq und Saint-Gilles.
Die Vierbeiner dürfen jedoch von den Bootsrampen (cales) aus ins Wasser:
- Cale de Penfoul
- Cale du Quai Commandant l’Herminier (Hafenbecken)
- Cale Saint-Thomas
- Cale du Bac
- Cale des Douaniers (am Küstenweg Corniche)





























































