Junge Frau auf dem Weg zu La Boulangerie in BénodetJunge Frau auf dem Weg zu La Boulangerie in Bénodet
©Die Bäckerei von Bénodet|Le Temps d'Un Week-End

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Office Municipal de Tourisme de Bénodet verpflichtet sich, seine Internetseite gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Zu diesem Zweck werden im Folgenden die Strategie und die umgesetzten Maßnahmen erläutert:

Das Projekt der Anpassung der Werkzeuge an die Standards, die die digitale Zugänglichkeit betreffen, wurde im [MONAT JJJJ] eingeleitet. Wir haben einen spezialisierten Partner ([AUDITUR]) ausgewählt, der uns in diesem Prozess begleitet.
Das Audit wird von einem Bericht begleitet. Es wurde ein Referent ernannt, der den Verbesserungsprozess verfolgt. Ein Aktionsplan mit gemeinsamen Zielen wird aufgestellt, um die Nutzung unserer Tools zu verbessern.

Das Office Municipal de Tourisme de Bénodet hat sich dafür entschieden, alle seine Erklärungen zur Barrierefreiheit auf den RGAA zu stützen. Da letztere eine Umsetzung der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 ist, die ihrerseits auf dem internationalen Standard WCAG 2.1 basiert, stellt das Office Municipal de Tourisme de Bénodet sicher, dass es diese Vorschriften für seine Reiseziel-Website befolgt.

Parallel dazu wird derzeit das mehrjährige Schema zur Herstellung von Barrierefreiheit [AAAAA-AAAA]erstellt, das in Kürze veröffentlicht wird.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt fürwww.benodet.fr.

Teilweise konform

Die von [AUDITUR] durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass [XX]% der Kriterien der RGAA Version 4.1.2 erfüllt sind.

Die durchschnittliche Konformitätsrate der Website beläuft sich auf [XX]%.

Stand der Einhaltung

Die Website [URL WEBSEITE] entspricht teilweise den Vorgaben des Allgemeinen Rahmenwerks zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.

Datum der Meldung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am [TT MONAT JJJJ] erstellt.

Ergebnisse der Tests

Es gibt [XX] anwendbare Kriterien von 106, von denen :

[XX] konforme Kriterien
[XX] nicht konforme Kriterien

Nicht zugängliche Inhalte

Die unten aufgelisteten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Bilder

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Führungskräfte

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Farben

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Multimedia

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Links

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Skripte

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Obligatorische Elemente

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Strukturierung von Informationen

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Darstellung von Informationen

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Formulare

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Navigation

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Beratung

  • Die Beschreibung jedes nicht konformen Kriteriums übernehmen

Technologien, die für die Erstellung der Website verwendet wurden

  • HTML5
  • CSS
  • Javascript

Testumgebung

Die Überprüfungen der Inhaltswiedergabe wurden auf der Grundlage der Kombination durchgeführt, die von der RGAA-Referenzdatenbank 4.1.2 mit den folgenden Versionen bereitgestellt wurde:

  • Details der Umgebung (Beispiel: VoiceOver Mac OS 12.2 und Safari: 15.3)

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • WCAG Color Contrast Checker
  • Inspektor des Browsers
  • Andere Werkzeuge

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden

Feedback und Kontakt

Wenn Sie nicht auf Inhalte oder Dienste zugreifen können, können Sie den Referenten für digitale Zugänglichkeit unter [MAIL CONTACT] kontaktieren.

Rechtsmittel

Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden:

Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Mangel an Zugänglichkeit gemeldet, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder einen der Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

  • Schreiben Sie eine Nachricht an den Rechtsverteidiger.
  • Den Delegierten des Rechtsverteidigers in Ihrer Region kontaktieren