Das Tourismusbüro von Bénodet befindet sich derzeit im Prozess der Auszeichnung als Destination d’Excellence. Dieser Prozess umfasst ein Mystery-Audit, das eine objektive und strenge Bewertung der Leistungen gewährleistet. Um das Label, das fünf Jahre lang gültig ist, zu erhalten, muss das Office de Tourisme für die erste Zertifizierung 95 % der Qualitätskriterien und ein Minimum von 60 % der Umweltkriterien erreichen (80 % bei Verlängerungen).
Strand von TrezBénodet engagiert sichFür einen nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Tourismus
Ein anspruchsvolles Label
Ein Label mit erweiterten Anforderungen
Das Referenzsystem Destination d’Excellence deckt die gesamte Tourismuskette ab: Unterkünfte, Restaurants, Kultur- und Naturstätten, Verkehrsinfrastrukturen, Informationsstellen und Freizeitaktivitäten. Es beruht auf einem umfassenden Qualitätsansatz, der sowohl den Empfang, den Service, die Barrierefreiheit als auch die Umweltleistung umfasst.
Eine nachhaltige Vision des Tourismus
Das Label Destination d’Excellence setzt hohe Standards im Bereich des ökologischen Wandels: vernünftiger Umgang mit Energie und Wasser, Abfallvermeidung, sanfte Mobilität, digitale Nüchternheit usw. Es stellt auch die Barrierefreiheit und die Kundenzufriedenheit in den Mittelpunkt und sorgt für ein inklusives und personalisiertes Erlebnis für jeden Besucher.
Auf dem Weg zu einem zukunftsorientierten Tourismus in Bénodet
Mit diesem Schritt bekräftigt das Fremdenverkehrsamt von Bénodet seinen Willen, das Gebiet dauerhaft in eine Logik der Qualität und der ökologischen Verantwortung einzubinden. Destination d’Excellence trägt dazu bei, einen respektvolleren, attraktiveren und den Erwartungen der Besucher von heute und morgen angepassten Tourismus aufzubauen.
Bis heute haben mehr als 5 200 Betriebe in Frankreich das Qualitätssiegel Qualité Tourisme erhalten. Der Übergang zum Label Destination d’Excellence markiert einen Anstieg der Anforderungen, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der gesellschaftlichen Verantwortung.
sind Unterkünfte
der Fremdenverkehrsämter
der Besuchsorte
Freizeiteinrichtungen



